Allgemeine
Geschäfts-
Bedingungen
(AGB)

1.) Beim Betreten der Kulturscheune erhält jeder Gast ein Einlassband (wird vom Personal am Handgelenk angebracht), bereits durch den Erwerb des Einlassband (gilt als Eintrittskarte) ob online, an einer VVK-Stelle oder erworben an der Abendkasse, stimmt der Gast den AGB zu.

Das Einlassband muss sichtbar am Handgelenk getragen werden, ohne das Tragen des Einlassbands am Handgelenk hat der Gast keinerlei Anspruch auf verbleib in den Geschäftsräumen.

2.) In der Kulturscheune gilt ausschließlich das Barzahlungssystem, er werden keinerlei Kreditkarten akzeptiert.

3.) Gäste die mutwillig Eigentum-Einrichtungsgegenstände-Dekorationsgegenstände der Kulturscheune Lahnstein beschädigen oder zerstören, haften für den entstandenen Schaden, zudem wird Strafanzeige erstattet und ein Hausverbot erteilt.

4.) Personen die während der Veranstaltung andere Gäste stören, belästigen oder gar Streitigkeiten beginnen, sowie den reibungslosen Ablauf der friedlichen Veranstaltung stören, werden umgehend aus den Räumlichkeiten verwiesen und es wird ein Hausverbot erteilt, ggf. wird die Polizei hinzugezogen und es muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.

5.) Den Anweisungen des Personals, des Sicherheitsdienstes, insbesondere der Geschäftsleitung ist Folge zu leisten.

6.) Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist generell untersagt, bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor einen Betrag in Höhe von 50,00 € als Schadenersatz geltend zu machen, darüber hinaus wird ein Hausverbot erteilt.

7.) Das Einbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen ist strengstens verboten, wir erstatten umgehend Strafanzeige und es wird ein Hausverbot erteilt. Ebenfalls ist das Glücksspiel oder betreiben von Prostitution verboten und wird umgehend zur Anzeige gebracht.

8.) Das Mitführen von waffenähnlichen Gegenständen, Waffen, Messer, Reizgas, Feuerwaffen etc. ist grundsätzlich untersagt und strengstens verboten.
Bei Zuwiderhandlung werden entsprechende Schritte wie das hinzuziehen der Polizei eingeleitet, ebenfalls ist ein entsprechender finanzieller Ausfall zu erstatten, sofern es durch den Verstoß zu einer Schließung der Räumlichkeiten kommt.

9.) Die Abgabe von Kleidungsstücken/Handtaschen etc. an unserer Garderobe wird pro Gegenstand mit 1,- € maximal 2,- € (Handtaschen) berechnet.
Mit der Zahlung dieser Betrag erkennt der Gast an das unsere Haftungsgrenze 100,- € beträgt und keine Haftung für Inhalte der Kleidungsstücke besteht.
Voraussetzung für diese Haftung ist ein Beleg über den Kaufpreis und das Alter des Kleidungsstücks.
Eine Haftung für mitgebrachte Kleidungsstücke oder Gegenstände die nicht an der Garderobe abgegeben werden besteht nicht.
Sollte die Garderobe nicht von unserem Personal besetzt sein (Sommermonate-Temperaturabhängig), so kann der Gast seine Kleidung kostenfrei an der Garderobe deponieren, dies erfolgt allerdings ohne jegliche Gewährleistung.
Es wird zudem zwingend aufgefordert keinerlei Wertgegenstände in der Kleidung zu lassen.

10.) Es ist generell untersagt in den Räumlichkeiten Werbeflyer, Visitenkarten et. Auszulegen, ebenfalls ist es untersagt Flyerwerbung etc. an parkenden Fahrzeugen auf den Parkplatzflächen der Kulturscheune Lahnstein anzubringen.
Jede Zuwiderhandlung wird je nach Aufwand entsprechend in Rechnung gestellt.

11.) In der Kulturscheune Lahnstein werden gelegentlich zu Werbezwecken Film- und Fotoaufnahmen gemacht.
Mit betreten der Räumlichkeiten gibt jeder Gast automatisch sein Einverständnis für diese Aufnahmen und ebenfalls für die Veröffentlichung der Aufnahmen.
Alle Aufnahmen innerhalb unserer Räumlichkeiten sind Eigentum der Kulturscheune Lahnstein, sollte ein Gast nach Veröffentlichung mit einer Abbildung seiner Person nicht einverstanden sein, so kann der Gast uns per Mail unter info@kulturscheune-lahnstein.de mitteilen um welche Bildaufnahme es sich handelt und wir werden zeitnah die Aufnahme löschen.
Für die Veröffentlichung von Foto- oder Filmaufnahmen Dritter wird keine Haftung übernommen.

12.) Die Kulturscheune Lahnstein ist eine Lokalität für Erwachsene ab 25 Jahre, der Einlass Minderjähriger auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten wird grundsätzlich untersagt.
Unser Personal ist strengstens angewiesen am Einlass Ausweiskontrollen vorzunehmen um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen, um unsere Linie der Zielgruppe zu wahren.

13.) Im Brandfall folgen sie bitte den grün-weiß leuchtenden Wegweisern, zudem ist den Anweisungen des Personals grundsätzlich Folge zu leisten.

14.) Das Betreten der Kulturscheune Lahnstein und der dazugehörigen Räumlichkeiten/Freiflächen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besucher stellt somit den Betreiber der Kulturscheune Lahnstein von Schadenersatzansprüchen aus Körperschäden insbesondere Hörschäden die aus einem Besuch resultieren frei.

15.) Mit dem Betreten der Kulturscheune Lahnstein erklärt sich jeder Gast ausdrücklich einverstanden das Videoaufnahmen zwecks Überwachung von Gefahrenbereichen der Räumlichkeiten getätigt werden.

16.) Allen Besuchern wird nur Eintritt in angemessener Garderobe gewährt.

17.) Alkoholisierten oder sonstiger Art berauschten Personen wird grundsätzlich der Eintritt verweigert.

18.) Das Rauchen ist innerhalb der Räumlichkeiten der Kulturscheune Lahnstein strengstens untersagt, eingeschlossen sind hierbei ebenfalls E-Zigaretten.

19.) Die Benutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt die allgemeine Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Besucher haben sich beim Verlassen der Kulturscheune Lahnstein im Außenbereich ruhig zu verhalten.

20.) Einrichtungsgegenstände, Tische, Bänke, Hocker dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden.

21.) Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung.

22.) Kein Gast erhält mit Betreten der Kulturscheune Lahnstein einen Anspruch auf einen Sitzplatz.

23.) Die unnötige Verschmutzung durch Kaugummi innerhalb und außerhalb (Biergarten) der Kulturscheune Lahnstein wird bei Zuwiderhandlung mit einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € belegt.

24.) Glaspfand: Jeder Gast erhält beim Erwerb eins Getränks einen Pfandchip, dieser Chip wird mit 1,- € berechnet und gilt pro Glas/Flasche.
Das Glaspfand wird nur zurück erstattet in Verbindung mit einem Glas/Flasche und dem Pfandchip.
Nur durch das abgeben des Pfandchip oder nur durch die Abgabe eins Glases/Flasche besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Glaspfand.
Glas & Chip = 1,- €
Flasche & Chip = 1,- €
Nur Glas = 0,- €
Nur Flasche = 0,- €
Nur Chip = 0,- €

 

Mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder dem Betreten der Kulturscheune Lahnstein erklärt sich jeder Gast ausdrücklich mit den AGB einverstanden.

Stand: 10.2021

 

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